Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Schere zerschneidet Zettel mit dem Wort Unfair in Un und fair Unlautere Handelspraktiken Quelle: triloks - iStock/ Getty Images Plus via Getty Images

Unlautere Handelspraktiken (UTP): Orientierungshilfen für Unternehmen

Im Juni 2022 endete die einjährige Übergangsfrist für das Agrar-Organisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG). Es verbietet unlautere Handelspraktiken und sorgt so für mehr Fairness bei den Geschäftsbeziehungen in der Lebensmittellieferkette.

Die gesetzlichen Verbotstatbestände (UTP-Verbote) gelten seitdem für alle Liefervereinbarungen zwischen umsatzstärkeren Käufern und umsatzschwächeren Lieferanten von Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen. Vor diesem Hintergrund war das Jahr davon geprägt, dass die Unternehmen sich auf die neuen Regeln einzustellen und ihre Liefervereinbarungen wo nötig anzupassen hatten. Die BLE hat 2022 zwei Beschwerden entgegengenommen, fünf Verfahren eingeleitet sowie vier Verfahren abgeschlossen. Der Fokus lag jedoch nicht darauf, Verstöße festzustellen und zu sanktionieren, sondern den Unternehmen bei der praktischen Anwendung und Einhaltung der UTP-Verbote zu helfen.

Hierzu veröffentlichte die BLE ausführliche Fallberichte zur Anwendung der UTP-Verbote im Verhältnis von genossenschaftlich organisierten Lieferanten und Käufern. Weitere Fallberichte beschäftigten sich mit den Grenzen der Zulässigkeit von Vereinbarungen über Regalpflege und das Retournieren nicht weiterverkaufter Ware sowie der Beteiligung von Lieferanten an den Kosten für Nachhaltigkeitsinitiativen ihrer Abnehmer. Vor dem Hintergrund ihres kooperativen Regulierungsansatzes stand die BLE in einem intensiven Austausch mit den betroffenen Unternehmen, um das Bewusstsein und das Verständnis für die UTP-Verbote zu fördern und sie zu einem fairen Umgang miteinander zu ermutigen.

Die dabei gesammelten Erkenntnisse und Erfahrungen sind in die Internetseite www.ble.de/utp eingeflossen. Hier hat die BLE auch zwei Erklärfilme und einen ausführlichen "Fragen und Antworten"-Bereich erstellt. Schließlich ermöglicht ein anonymes Hinweisgebersystem den Betroffenen erstmals, ihr Wissen über unlautere Handelspraktiken vollständig anonym mit der BLE zu teilen.

Anonymes Hinweisgebersystem

Unlautere Handelspraktiken werden oft nicht gemeldet, da negative Konsequenzen gefürchtet werden, etwa Arbeitsplatzverlust oder Auslistungen. Solche Insider-Kenntnisse können jedoch sehr wertvoll sein.
Die BLE hat daher Ende 2022 ein anonymes Online-Hinweisgebersystem eingerichtet. Hiermit können Hinweisgeber Verstöße gegen das Verbot unlauterer Handelspraktiken melden, ohne ihre Identität offenlegen zu müssen. Das System (www.bkms-system.com/utp) erfüllt die höchsten Datenschutzanforderungen und ist entsprechend zertifiziert. Eine Rückverfolgung eingehender Hinweise ist nicht möglich.

Weiterführende Links

www.ble.de/utp