Bekanntmachung zur Förderung von Forschungsvorhaben zur Entwicklung und Erprobung alternativer und neuer Pflanzenschutzverfahren in Anbausystemen mit konservierender und erosionsmindernder Bodenbearbeitung sowie in Dauerkulturen unter veränderter Pflanzenschutzsituation
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert im Rahmen der Ackerbaustrategie 2035 und des Programms zur Innovationsförderung Forschungsvorhaben, die neue und alternative Pflanzenschutzverfahren mit konservierender und erosionsmindernder Bodenbearbeitung in Acker- und Gemüsebau sowie in Dauerkulturen entwickeln und erproben. 27 Projektskizzen sind bis zum Fristende am 03. Februar 2025 im Modul A (Ackerbaustrategie) bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht worden.
Der Schutz gesunder und leistungsfähiger Pflanzen vor konkurrenzstarken Ungräsern und -kräutern sowie Schaderregern ist wesentlich für die Sicherung von Erträgen und dem effizienten Einsatz von Betriebsmitteln. Mit dem vom BMEL erarbeiteten "Zukunftsprogramm Pflanzenschutz" sollen die Verwendung und das Risiko von chemischen Pflanzenschutzmitteln reduziert werden, ohne dabei die Wirtschaftlichkeit der Betriebe zu gefährden. Denn das Fundament einer zukunftsfähigen landwirtschaftlichen Erzeugung bilden sichere Ernten, gesunde Pflanzen und tragfähige landwirtschaftliche Einkommen genauso wie der Schutz natürlicher Ressourcen.
Auch die Ackerbaustrategie 2035 (ABS) des BMEL formuliert Maßnahmenvorschläge, um unerwünschte Umweltwirkungen von Pflanzenschutzmitteln weiter zu reduzieren, neue alternative ackerbauliche Produktionsverfahren im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS) voranzutreiben und den Bodenschutz zu stärken.
Konservierende Bodenbearbeitung erfordert teils hohen Pflanzenschutzmitteleinsatz
Insbesondere konservierende Bodenbearbeitungssysteme, zum Beispiel in Verbindung mit Mulch- und Direktsaat, sind im Vergleich zur wendenden Bodenbearbeitung besonders boden- und klimaschonend. Andererseits sind so etablierte Bestände tendenziell einem höheren Ungras- und Unkrautdruck ausgesetzt. Hier besteht somit ein Zielkonflikt zwischen Boden- und Klimaschutz und der Notwendigkeit eines effektiven Unkrautmanagements in konservierenden Bodenbearbeitungssystemen bei einer allgemein angestrebten Reduzierung der Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln.
Lösungen durch Forschung und Entwicklung voranbringen
Mit der Bekanntmachung Nr. 22/24/32 zur Förderung von Forschungsvorhaben zur Entwicklung und Erprobung alternativer und neuer Pflanzenschutzverfahren in Anbausystemen mit konservierender und erosionsmindernder Bodenbearbeitung sowie in Dauerkulturen unter veränderter Pflanzenschutzsituation vom 05.09.2024 beabsichtigt das BMEL, Forschungsvorhaben zu fördern, die einen nachweisbaren Beitrag zur Entwicklung alternativer, zuverlässig wirksamer und möglichst nachhaltiger Pflanzenschutzverfahren für den Anbau unter konservierender und erosionsmindernder Bodenbearbeitung oder in Dauerkulturen leisten. Ebenso sollen Verfahren für konservierende und erosionsmindernde Bodenbearbeitung unter Berücksichtigung einer veränderten Pflanzenschutzsituation, das heißt mit weniger oder ohne Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln erarbeitet und erprobt werden.
27 Projektskizzen sind bis zum Fristende am 3. Februar 2025 beim Projektträger BLE im Modul A (Ackerbaustrategie) mit einem Gesamtfördervolumen von rund 30 Millionen Euro eingegangen. Im Modul B (Innovationsförderung) wurden 18 Projektskizzen mit einem Gesamtfördervolumen von rund 18 Millionen Euro eingereicht.
Die eingereichten Projektskizzen im Modul A (Ackerbaustrategie) beinhalten unter anderem Themen wie Mulch- und Direktsaatverfahren, den Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten sowie die Verwendung von Drohnen und die Nutzung von Robotik. Die Skizzen befassen sich schwerpunktmäßig mit Kulturen des Acker- und Feldgemüsebaus und bieten Lösungsansätze zur Reduktion von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Anbausystemen mit konservierender und erosionsmindernder Bodenbearbeitung.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Im nächsten Schritt erfolgt eine fachliche Bewertung der Skizzen durch ausgewiesene Gutachterinnen und Gutachter. Skizzen, welche vom BMEL als förderwürdig eingestuft werden, werden im Anschluss zur Antragstellung aufgefordert.