Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

3.2 CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung

Förderungen nach Nr. 3.2 richten sich an KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Im Förderbereich CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung werden Maßnahmen und Vorhaben zur energetischen Optimierung von Anlagen und zur Nutzung erneuerbarer Energieanlagen gefördert. Die Investitionen werden nach einer maßnahmenspezifischen Beratung in einem CO2-Einsparkonzept festgehalten. Der Nachweis der Senkung der CO2-Emissionen über ein Einsparkonzept ist Voraussetzung in diesem Förderbereich. Maßnahmenspezifische Energieberatungen sind im Rahmen von Investitionsmaßnahmen im Förderbereich 3.2 als Planungsleistung förderfähig. Bereits vorhandene CO2-Einsparkonzepte können grundsätzlich weiterhin eingereicht werden.

Beispiele für förderfähige CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung sind:

  • Kälteanlagen
  • LED-Beleuchtung
  • Systeme zur Assimilationsbelichtung
  • (Agri-)Photovoltaikanlagen
  • Kleinwindanlagen
  • Wärmeerzeuger zur Umwandlung von Biomasse
  • Wärmepumpen
  • Geothermische Anlagen
  • Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenutzung
  • Mehrfachabdeckungen bei Neubauten
  • Energieschirme bei Neubauten

Weiterführende Informationen zum Förderbereich 3.2 CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung

Antragstellung

Bevor Sie zur Antragstellung übergehen, prüfen Sie bitte, ob alle antragsrelevanten Unterlagen für den Förderbereich 3.2 vorliegen.

Eine Übersicht finden Sie in den Unterlagenübersicht zum Förderantrag Teil A (PDF, 507 KB, Nicht barrierefrei)

Wenn Sie Ihre vollständigen Unterlagen zusammengestellt haben, können Sie weiter zur Antragstellung:

Anträge für CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung stellen Sie unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/

Nach Maßnahmenumsetzung

Nachdem Sie Ihre Maßnahme nach Freigabe durch einen Zuwendungsbescheid umgesetzt haben, stellen Sie im zweiten Schritt einen Antrag auf Auszahlung der bewilligten Mittel und reichen dabei einen Verwendungsnachweis ein. Bevor Sie den Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag einreichen, prüfen Sie bitte, ob alle antragsrelevanten Unterlagen für den Förderbereich 3.2 vorliegen.

Eine Übersicht finden Sie in der Unterlagenübersicht Auszahlungsantrag Verwendungsnachweis A (PDF, 146 KB, Nicht barrierefrei).

Den Auszahlungsantrag Verwendungsnachweis Teil A (docx, 90 KB, Nicht barrierefrei) können Sie hier herunterladen.

Wenn Sie Ihre vollständigen Unterlagen zusammengestellt haben, können Sie diese per E-Mail an nape@ble.de übersenden.