Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung – förderfähige Investitionen

Die Richtlinie richtet sich an KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die Beihilfen für Ihre Investitionen beantragen möchten. Dabei werden die Förderbereiche der Einzelmaßnahmen und CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung unterschieden.

Einzelmaßnahmen

Gefördert werden Technologien, die zu einer Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung führen. Die förderfähigen Technologien sind auf einer Positivliste festgelegt. Eine vorhergehende Beratung ist für die Förderung nicht notwendig.

Informationen zum Förderbereich Nr. 3.1 Einzelmaßnahmen finden Sie hier

CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung

Gefördert werden bestimmte Maßnahmen und Vorhaben die zu einer Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung führen. Die Investitionen werden durch eine vorhergehende Energieberatung in einem Einsparkonzept festgelegt.

Zum Förderbereich Nr. 3.2 CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung gelangen Sie hier