Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

3.1 Einzelmaßnahmen

Unter den Einzelmaßnahmen werden Investitionen in bestimmte förderfähige Geräte, Maschinen und Anlagen unterschiedlicher Förderbereiche zusammengefasst. Die Förderungen richten sich an KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Sie haben das Ziel die Energieeffizienz und CO2-Emissionen zu senken.

Eine Positivliste der förderfähigen Investitionen wird im Merkblatt "Einzelmaßnahmen Teil A" aufgeführt. Dort werden auch die einzuhaltenden technischen Details vorgestellt.

Die förderfähigen Einzelmaßnahmen werden nachfolgend aufgezählt:

3.1.1 Kleine Verbraucher im direkten Austausch

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen
  • Ventilatoren
  • Kompressoren

3.1.2 Energiespeicher und -effizienzmaßnahmen in Gebäuden und Anlagen

  • Energiespeicher
  • Energieschirme
  • Festinstallierte Mehrfachbedeckungen bei Gewächshäusern
  • Vorkühler in Milchkühlanlagen
  • Wärmetauscher

3.1.3 Energieeffizienzmaßnahmen bei Landmaschinen zur Nach- und Erstausrüstung

  • Reifendruckregelanlagen

3.1.4 Alternative Antriebssysteme für Landmaschinen zur Nach- und Erstausrüstung

  • elektrisch betriebene Landmaschinen (Traktoren, Futtermischwagen, Hoflader etc. )
  • biokraftstoffbetriebene Landmaschinen (Traktoren, Futtermischwagen, Hoflader etc.)
  • autonom arbeitende Roboter in der Innenwirtschaft (z.B. Futter- oder Mistschieber)

Weiterführende Informationen zum Förderbereich 3.1 Einzelmaßnahmen

Antragstellung

Bevor Sie zur Antragstellung übergehen, prüfen Sie bitte, ob alle antragsrelevanten Unterlagen für die Förderbereiche 3.1.1 bis 3.1.3 und 3.1.4 vorliegen.
Eine Übersicht finden Sie in der Unterlagenübersicht zum Förderantrag Teil A (PDF, 507 KB, Nicht barrierefrei)

Wenn Sie Ihre vollständigen Unterlagen zusammengestellt haben, können Sie weiter zur Antragstellung:

Anträge für Einzelmaßnahmen stellen Sie

Nach Maßnahmenumsetzung

Nachdem Sie Ihre Maßnahme nach Freigabe durch eine Maßnahmenfreigabe/einen Zuwendungsbescheid umgesetzt haben, stellen Sie im zweiten Schritt einen Antrag auf Auszahlung der bewilligten Mittel und reichen dabei einen Verwendungsnachweis ein. Bevor Sie den Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag einreichen, prüfen Sie bitte, ob alle antragsrelevanten Unterlagen für die Förderbereiche 3.1.1 bis 3.1.3 und 3.1.4 vorliegen.

Hier finden Sie eine Unterlagenübersicht Auszahlungsantrag Verwendungsnachweis A (PDF, 146 KB, Nicht barrierefrei)

Hier können Sie den Auszahlungsantrag Verwendungsnachweis Teil A (docx, 99 KB, Nicht barrierefrei) herunterladen.

Wenn Sie Ihre vollständigen Unterlagen zusammengestellt haben, können Sie diese per E-Mail an nape@ble.de übersenden.