Richtlinie Teil A - Förderfähige Maßnahmen, Vorhaben und Projekte
Teil A richtet sich an landwirtschaftliche KMU der Primärproduktion, Erzeugergruppen, Organisationen und Verbünde sowie Forschungseinrichtungen die eine Beihilfe für Ihre Projekte beantragen möchten.
Teil A der Richtlinie beinhaltet die folgenden Förderbereiche:
2.1.2 Vollständige Energieberatung
Die Förderung einer vollständigen Energieberatung ist nicht mehr möglich. Aufgrund der Haushaltsfestlegung 2024 steht der für diesen Förderbereich vorgesehene Titel nur noch zur Ausfinanzierung bereits bewilligter Projekte zur Verfügbarkeit. In der Folge wird dieser Förderbereich nicht mehr weitergeführt.
Energieberatungen können im Rahmen einer maßnahmenspezifischen Beratung nach Nummer 2.1.1 der Richtlinie Teil A durchgeführt und gemeinsam mit der/ den entsprechenden investiven Maßnahme(n) nach Nummer 3.2 gefördert werden.
3.1 Einzelmaßnahmen
Es werden festgelegte Technologien (siehe Positivliste) gefördert, die zur Energie- und CO2-Einsparung führen. Eine Energieberatung ist nicht notwendig.
Zum Förderbereich geht es hier
3.2 CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung
Es werden Maßnahmen und Vorhaben gefördert, die im Rahmen einer Energieberatung begutachtet wurden und zur Energie- und CO2-Einsparung führen.
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4 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
Die Förderung von Maßnahmen zum Wissenstransfer ist nicht mehr möglich. Aufgrund der Haushaltsfestlegung 2024 steht der für diesen Förderbereich vorgesehene Titel nur noch zur Ausfinanzierung bereits bewilligter Projekte zur Verfügbarkeit. In der Folge wird dieser Förderbereich nicht mehr weitergeführt.
5 Forschung und Entwicklung
Die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten ist nicht mehr möglich. Aufgrund der Haushaltsfestlegung 2024 steht der für diesen Förderbereich vorgesehene Titel nur noch zur Ausfinanzierung bereits bewilligter Projekte zur Verfügbarkeit. In der Folge wird dieser Förderbereich nicht mehr weitergeführt.