Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Richtlinie Teil B - außer Kraft gesetzt

Teil B ist zum 31.12.2023 außer Kraft getreten. Eine Folgerichtlinie wird nicht veröffentlicht, weshalb eine Antragstellung nicht mehr ermöglicht wird.

Merkblätter der ausgelaufenen Richtlinie Teil B

Antragstellung

Teil B ist zum 31.12.2023 außer Kraft getreten. Eine Folgerichtlinie wird nicht veröffentlicht, weshalb eine Antragstellung nicht möglich ist.

Nach Maßnahmenumsetzung

Nachdem Sie Ihre Maßnahme nach Freigabe einen Zuwendungsbescheid umgesetzt haben, stellen Sie im zweiten Schritt einen Antrag auf Auszahlung der bewilligten Mittel und reichen dabei einen Verwendungsnachweis ein.

Bevor Sie den Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag einreichen, prüfen Sie bitte, ob alle antragsrelevanten Unterlagen vorliegen.

Eine Übersicht finden Sie in der Unterlagenübersicht Auszahlungsantrag Verwendungsnachweis B (PDF, 134 KB, Nicht barrierefrei)

Den Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis für Teil B (docx, 100 KB, Nicht barrierefrei) können Sie hier herunterladen.

Wenn Sie Ihre vollständigen Unterlagen zusammengestellt haben, können Sie diese per E-Mail an nape@ble.de übersenden.