Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Landschaftspanorama mit digitalen Icons Interop.Land Quelle: Axel - stock.adobe.com

Interoperabilität

Mit der Fördermaßnahme "Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen durch eine Verbesserung der Interoperabilität von digitalen Systemen" fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) modellhafte und innovative Projektideen zur Interoperabilität von Daten. Projekte werden bis maximal 31. Dezember 2027 mit bis zu 300.000 Euro unterstützt.

Der nahtlose Austausch und die reibungslose Kommunikation digitaler Daten zwischen verschiedenen Akteuren und Systemen, also Interoperabilität, birgt insbesondere für ländliche Räume ein großes Potenzial. Denn mit dieser Interoperabilität lässt sich vor Ort durch Effizienzgewinne und optimierte Planungsprozesse eine verbesserte Daseinsvorsorge erreichen. Insbesondere dann, wenn bei den Lösungsansätzen der Mensch im Mittelpunkt steht und eine Vielzahl von Anwendungsfällen berücksichtigt wird.

Besonders in ländlichen Räumen gibt es jedoch spezifische Herausforderungen. Eine geringere Bevölkerungsdichte und die weitläufige geografische Verteilung reduzieren Netzwerkeffekte. Zudem müssen Menschen, Güter und Dienstleistungen hier oft mobiler sein; daher besteht das gesteigerte Bedürfnis nach interoperablen Angeboten.

Das BMEL setzt mit der Bekanntmachung "Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen durch eine Verbesserung der Interoperabilität von digitalen Systemen" eine Fördermaßnahme um, die die ländlichen Räume adressiert. Es fördert somit neue, bedarfsorientierte Ansätze zur Interoperabilität von digitalen Systemen und unterstützt damit die Entwicklung von Lösungen, die anderen ländlichen Regionen als Vorbild dienen können.

Nähere Informationen zu "Interoperabilität" entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung Nr. 02/2024/42 über die Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben "Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen durch eine Verbesserung der Interoperabilität von digitalen Systemen" (PDF, 566 KB, Nicht barrierefrei)

Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, Vereine und Verbände, Unternehmen und weitere juristische Personen, die über eine Niederlassung in Deutschland verfügen. Das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) setzt dieses Förderprojekt im Auftrag des BMEL um. Als Projektträger begleitet und berät das KomLE Akteure bereits bei der Bewerbung um eine Projektförderung fachlich und administrativ. Darüber hinaus stellt es in vielfältigen Formaten die Vernetzung und den übergreifenden Wissenstransfer auch über die Förderlaufzeit hinweg sicher.

Hinweise für Skizzeneinreicher

Folgende Bewerbungsunterlagen sind beim Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung der BLE per Mail einzureichen:

  • Ideenskizze als Word-Datei oder kopierfähiges PDF
  • Skizze als eingescanntes Dokument mit Unterschrift
  • Finanzierungsplan als Excel-Datei

Bitte senden Sie die genannten Dokumente mit dem Betreff "Skizze MuD Interoperabilität" an die folgende E-Mail-Adresse: interop.land@ble.de

Die Einreichungsfrist für Ideenskizzen ist der 30.11.2024, 24 Uhr. Für die Fristwahrung gilt das Eingangsdatum der E-Mail.

Für die Einreichung von Ideenskizzen verwenden Sie bitte ausschließlich die hier bereitgestellten Vorlagen:

Ergänzend finden Sie hier eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (FAQs):

Online-Informationsveranstaltungen

Für alle Interessierten bietet das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung in der BLE in der Skizzenphase eine digitale Informationsveranstaltung zur Bekanntmachung und zum Bewerbungsprozess an:

Donnerstag, 10.10.2024 um 11 Uhr

Bei Interesse an einer Teilnahme bitten wir um eine formlose Anmeldung unter der E-Mail-Adresse veranstaltungen.bule@ble.de

Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen an.

Hilfe bei weiteren Fragen

Sollten nach der Lektüre der Bekanntmachung und den FAQs noch Fragen offen sein, sind wir selbstverständlich gerne für Sie da. Wenden Sie sich per E-Mail an interop.land@ble.de oder an 0228 6845–3142. Hier erreichen Sie uns montags bis donnerstags jeweils zwischen 09.00 und 16.00 Uhr und freitags 09.00 bis 14.00 Uhr.