Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)
Die BLE ist im Auftrag des BMEL für die Durchführung von Aufgaben im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) zuständig.
Der Fonds zielt darauf ab, die Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und der Meerespolitik der Union zu unterstützen. Die Unterstützung im Rahmen des EMFAF soll auch zur Verwirklichung der Ziele der Union beim Umwelt- und Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel beitragen.
Die Förderung von Vorhaben aus dem EMFAF erfordert von den beteiligten Mitgliedstaaten eine Beschreibung ihrer Gesamtstrategie für die Verwendung der Mittel in einem nationalen Programm. Nach Genehmigung des jeweiligen Programms durch die Europäische Kommission entscheiden die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten darüber, welche Vorhaben Mittel aus dem EMFAF erhalten sollen.
Das deutsche Programm für den EMFAF ist einsehbar unter https://www.portal-fischerei.de/bund/fischereipolitische-schwerpunkte/europaeischer-meeres-fischerei-und-aquakulturfond-2021-bis-2027
Die BLE kofinanziert Vorhaben hinsichtlich der Bundesprioritäten Fischereikontrolle und Erhebung fischereibezogener Daten sowie Vorhaben mit naturschutzrelevanten Fragestellungen.
Die unter "Weitere Informationen" zu findenden Förderleitlinien der BLE sind Grundlage für die Förderung auf Bundesebene mit Mitteln des EMFAF. Sie stellen den Prozess und die wesentlichen Modalitäten der Förderung dar. Die Förderung erfolgt nach dem Grundsatz der geteilten Mittelverwaltung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten sowie im Rahmen des deutschen Programms für den EMFAF in der Förderperiode 2021 – 2027.
Begünstigte einer nach diesen Leitlinien gewährten Förderung können ausschließlich nachfolgende öffentliche Stellen sein:
- die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE, Gruppe 53, Fischerei) oder
- das Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei (TI, Institute für Seefischerei, Fischereiökologie und Ostseefischerei).
Weitere Informationen
- https://oceans-and-fisheries.ec.europa.eu/funding/emfaf_en
- EMFAF-Förderleitlinien (PDF, 826 KB, Nicht barrierefrei)
- Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
- Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004