Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD)

im Bereich der Erhaltung und innovativen Nutzung der Biologischen Vielfalt

Ziel der Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben ist es, Wege zum Abbau bestehender Defizite und Probleme bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Agrobiodiversität beispielhaft aufzuzeigen und innovative Konzepte mit Vorbildcharakter zu entwickeln und umzusetzen.

Agrobiodiversität bedeutet hierbei die Vielfalt der landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Kulturpflanzen, der forstlich genutzten Pflanzen, der landwirtschaftlichen Nutztiere, der aquatischen Lebewesen und der für die Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft bedeutsamen sonstigen Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen, sowie der Ökosystemleistungen in Deutschland.

Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur "Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt" vom 28. Januar 2015 (veröffentlicht im BAnz AT 06.02.2015 B2) in der Fassung vom 2. November 2020 (veröffentlicht im BAnz AT 08.12.2020 B1).

Sie entwickelt die gleichnamigen Richtlinien des damaligen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) vom 16. Juni 2014 (veröffentlicht im BAnz AT 30.06.2014 B4) sowie die vom 1. August 2012 (BAnz AT 31.08.2012 B2) und die des damaligen Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) vom 15. Februar 2005 (BAnz Nr. 39 vom 25. Februar 2005, S. 2797) – insbesondere in beihilferechtlicher Sicht - weiter und ersetzt diese. Für Vorhaben, die nach einer der genannten Richtlinien bewilligt wurden, besteht Vertrauensschutz.

Hinweise für Antragsteller

Die BLE sucht im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Interessenten, die Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) im Bereich der Erhaltung und innovativen Nutzung der Biologischen Vielfalt in der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft (einschließlich Gartenbau) durchführen wollen und diese ohne finanzielle Unterstützung nicht durchführen können. Weiterlesen: Hinweise für Antragsteller …