Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD)
im Bereich der Erhaltung und innovativen Nutzung der Biologischen Vielfalt
Ziel der Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben ist es, Wege zum Abbau bestehender Defizite und Probleme bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Agrobiodiversität beispielhaft aufzuzeigen und innovative Konzepte mit Vorbildcharakter zu entwickeln und umzusetzen.
Agrobiodiversität bedeutet hierbei die Vielfalt der landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Kulturpflanzen, der forstlich genutzten Pflanzen, der landwirtschaftlichen Nutztiere, der aquatischen Lebewesen und der für die Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft bedeutsamen sonstigen Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen, sowie der Ökosystemleistungen in Deutschland.
Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur "Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt" vom 28. Januar 2015 (veröffentlicht im BAnz AT 06.02.2015 B2) in der Fassung vom 2. November 2020 (veröffentlicht im BAnz AT 08.12.2020 B1).
Sie entwickelt die gleichnamigen Richtlinien des damaligen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) vom 16. Juni 2014 (veröffentlicht im BAnz AT 30.06.2014 B4) sowie die vom 1. August 2012 (BAnz AT 31.08.2012 B2) und die des damaligen Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) vom 15. Februar 2005 (BAnz Nr. 39 vom 25. Februar 2005, S. 2797) – insbesondere in beihilferechtlicher Sicht - weiter und ersetzt diese. Für Vorhaben, die nach einer der genannten Richtlinien bewilligt wurden, besteht Vertrauensschutz.
Information zu Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung infomiert über beabsichtigte Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen im Agrar- und Forstsektor. Damit entspricht sie den Anforderungen gemäß Artikel 38 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 2022/ 2472 und für Fischerei und Aquakultur gemäß Artikel 30 Buchstaben a bis d der Verordnung (EU) Nr. 651/2014. Die Vorgabe aus Buchstabe a) wird mit der nachfolgenden Tabelle erfüllt. Angaben zu Buchstabe b) sind der in der 2. Spalte "Ziel des geförderten Vorhabens", zu Buchstabe c) in der 3. Spalte "voraussichtlicher Termin der Veröffentlichung der Ergebnisse" zu finden.
Förderkennzeichen (FKZ) | Ziel des geförderten Vorhabens | voraussichtlicher Termin der Veröffentlichung der Ergebnisse |
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Derzeit werden keine Vorhaben gefördert, für die im Rahmen der EU-Transparenzvorgaben veröffentlichungspflichtige Daten zu Beihilfen bereitgestellt werden müssen. Über die obenstehende Suchmaske können jedoch alle laufenden und abgeschlossenen Modellvorhaben zur Biologischen Vielfalt recherchiert werden. |
Die Ergebnisse der in der Tabelle aufgeführten Vorhaben können nach Abschluss des Vorhabens in der Suchmaske auf dieser Seite unter Angabe des Förderkennzeichens recherchiert werden. Damit werden die Anforderungen von Buchstabe d) erfüllt.
Die Ergebnisse stehen allen in dem betreffenden land- oder forstwirtschaftlichen bzw. in dem betreffenden fischerei- oder aquakulturwirtschaftlichen Sektor oder Teilsektor tätigen Unternehmen unentgeltlich zur Verfügung. Damit werden die Anforderungen von Buchstabe e) erfüllt.
Zum Thema
- Häufig gestellte Fragen zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben
- Richtlinie zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt (PDF, 507 KB, Nicht barrierefrei)
- Bekanntmachung Nr. 03/2015/31 über die "Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren auf der Basis genetischer Ressourcen" vom 9. Februar 2015 (PDF, 27 KB, Nicht barrierefrei)