Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Modellvorhaben "Demonstrationsbetriebe integrierter Pflanzenschutz"

Auswahl der Demonstrationsbetriebe

Die Betriebe wurden über einen Aufruf in geeigneten regionalen Medien über die BLE und die Pflanzenschutzdienste aufgefordert, sich als Demonstrationsbetrieb zu bewerben und wurden anhand folgender Kriterien sowie regionaler Besonderheiten ausgewählt:

  • wirtschaftlich erfolgreiche und fachlich qualifiziert geführte Vollerwerbsbetriebe;
  • Durchführung des Pflanzenschutzes nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes;
  • Nutzung aller geeigneter Beratungs- und Informationsangebote in der Region und in den Medien zum integrierten Pflanzenschutzes;
  • Bereitschaft zur Erprobung neuartiger Entscheidungshilfen und Pflanzenschutzverfahren;
  • lückenlose und zeitnahe Dokumentation der Befallsverhältnisse und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln;
  • Bereitschaft zur Weitergabe von Daten und zur Zusammenarbeit mit dem Pflanzenschutzdienst auf der Grundlage eines Arbeitsplanes sowie zur Durchführung von Vor-Ort-Demonstrationen und Hofseminaren;
  • Duldung und Mitwirkung bei der Erhebungen von Daten auf den Feldern/Anlagen durch die Pflanzenschutzdienste der Länder Die Förderung der Demonstrationsbetriebe erfolgt auf der Grundlage der Förderrichtlinie des BMEL für das Modellvorhaben "Demonstrationsbetriebe integrierter Pflanzenschutz" vom 14. August 2013.

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Inhalt des Dossiers

  1. Auswahl der Demonstrationsbetriebe