Vermarktungsnormen für getrocknete Weintrauben
In der Europäischen Union gelten für getrocknete Weintrauben Mindestanforderungen (Vermarktungsnormen) und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen zu Vermarktungsnormen und Kontrolle
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In der Europäischen Union gelten Mindestanforderungen und Kontrollvorschriften für getrocknete Weintrauben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, und der Verordnung (EG) Nr. 1666/99. Die Verordnungen enthalten zahlreiche weitere Vorschriften zu anderen Erzeugnissen oder anderen Marktordnungsmaßnahmen (zum Beispiel Lizenzen, Erzeugerorganisationen) und werden relativ häufig geändert.
Die BLE bietet daher zu diesen Verordnungen jeweils einen Auszug an, der sich auf die Artikel und Anhänge beschränkt, die Vermarktungsnormen und ihre Kontrolle betreffen. Diese Auszüge werden regelmäßig aktualisiert, das heißt konsolidiert. Bei einem Vergleich der konsolidierten Fassungen, welche die BLE beziehungsweise die EU-Kommission anbietet, ist darauf zu achten, welche Änderungsverordnungen jeweils eingearbeitet wurden.
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Auszug Vermarktungsnormen
Verordnung (EG) Nr. 1666/99 (Mindestanforderungen für getrocknete Weintrauben)
Kontrolle und Zuständigkeit
In der Europäischen Union können für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse Vermarktungsnormen erlassen werden. Aktuell bestehen für getrocknete Weintrauben der Sorten Sultaninen, Muskatel und Korinthen Mindestqualitätsanforderungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1666/1999, die bei der Einfuhr und Ausfuhr einzuhalten sind.
Die BLE ist zuständig für die Überwachung der Einfuhr aus Drittländern.
Adressliste der BLE-Kontrollstellen
Partien mit getrockneten Weintrauben in Gebinden über 2 Kilogramm netto sind gemäß § 3 Absatz 3 der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse vor der Einfuhr bei der BLE zur Kontrolle anzumelden. Für die Anmeldung bietet die BLE das Online-Verfahren QUAKON an.
Der "Leitfaden zur Konformitätskontrolle bei der Einfuhr von getrockneten Weintrauben" informiert über den Ablauf einer Kontrolle.
Leitfaden zur Konformitätskontrolle bei der Einfuhr und Ausfuhr von getrockneten Weintrauben
Da die Kontrolle bei der Ausfuhr gemäß VO (EG) Nr. 1666/99 im Verarbeitungsbetrieb (das heißt im Trocknungsbetrieb) durchzuführen ist und in Deutschland keine Trocknungsbetriebe tätig sind, verzichtet die BLE auf Kontrollen bei der Ausfuhr. Im elektronischen Zolltarif sind daher auch keine Ausfuhrkontrollen angezeigt.
Vermarktungsnormen
Die Mindestanforderungen für getrocknete Weintrauben (Vermarktungsnormen) werden hier in aktualisierter Fassung angeboten.
Mindestanforderungen getrocknete Weintrauben – deutsch
Verordnungen
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 (PDF, 2 MB, Nicht barrierefrei)
- Handelsklassengesetz - gesamt
- Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse
- Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (Marktorganisationsgesetz - MOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2017 (BGBl. I S. 3746), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 23 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752)