Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Hopfen Hopfen Quelle: Jeka84 - Fotolia.com

Hopfen

In der Europäischen Union (EU) gelten für Hopfen Vermarktungsnormen und Kontrollvorschriften.

Bei der Einfuhr von Hopfen und Hopfenerzeugnissen muss dem Zoll eine Äquivalenzbescheinigung von einer zugelassenen Behörde aus dem Ursprungsland vorgelegt werden. Die BLE ist für die stichprobenweise Überwachung der Mindestanforderungen für die Vermarktung von Hopfenzapfen bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern zuständig.

Alle einschlägigen Rechtsgrundlagen sind im unteren Abschnitt dieser Seite unter dem Punkt "Rechtsgrundlagen" aufgeführt.