Hopfen
In der Europäischen Union gelten für Hopfen Vermarktungsnormen und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen zu Vermarktungsnormen und Kontrolle
In der Europäischen Union gelten Vermarktungsnormen und Kontrollvorschriften für Hopfen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, der Verordnung (EG) Nr. 1850/2006 und der Verordnung (EG) Nr. 1295/2008.
Die Verordnungen enthalten zahlreiche weitere Vorschriften zu anderen Erzeugnissen oder anderen Marktordnungsmaßnahmen (z. B. Lizenzen, Erzeugerorganisationen) und werden relativ häufig geändert. Die BLE bietet daher zu diesen Verordnungen jeweils einen Auszug an, der sich auf die Artikel und Anhänge beschränkt, die Vermarktungsnormen und ihre Kontrolle betreffen. Diese Auszüge werden regelmäßig aktualisiert, d. h. konsolidiert.
Bei einem Vergleich der konsolidierten Fassungen, welche die BLE bzw. die EU-Kommission anbietet, ist darauf zu achten, welche Änderungsverordnungen jeweils eingearbeitet wurden.
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013: Auszug Vermarktungsnormen Hopfen
Verordnung (EG) Nr. 1295/2008 über die Einfuhr von Hopfen aus Drittländern
Kontrolle und Zuständigkeit
Bei der Einfuhr von Hopfen und Hopfenerzeugnissen muss gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1295/2008 eine Äquivalenzbescheinigung von einer zugelassenen Behörde aus dem Ursprungsland vorgelegt werden. Die BLE ist zuständig für die stichprobenweise Überwachung der Einfuhr aus Drittländern. Die Einführer sind gemäß § 33 des Marktorganisationsgesetzes verpflichtet, die BLE über die anstehende Einfuhr zu unterrichten. Die Anmeldung der Einfuhren können online über QUAKON vorgenommen werden. Bei der Anmeldung ist eine gescannte Version der Äquivalenzbescheinigung vorzulegen. Informationen zur Einfuhrkontrolle durch die BLE sind im Leitfaden zur Konformitätskontrolle bei der Einfuhr von Hopfen enthalten.
Litfaden zur Konformitätskontrolle bei der Einfuhr von Hopfen (PDF, 278 KB, Nicht barrierefrei)
QUAKON - Elektronische Anmeldung zur Qualitätskontrolle
Verordnungen
- VO (EG) Nr. 1295/2008
- Handelsklassengesetz - gesamt
- Hopfen-Einfuhrverordnung
- Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (Marktorganisationsgesetz - MOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2017 (BGBl. I S. 3746), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 23 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752)