Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Sind Vergilbungen bei Spinat der Klasse II zugelassen?

Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil A, Stand: 01.10.2013): Spinatblätter dürfen leicht vergilbt sein, sofern das Erzeugnis (der verzehrbare Teil) nicht angewelkt oder welk ist. Wenn die Vergilbung mit Welke einhergeht und die Verzehrbarkeit des Erzeugnisses beeinträchtigt, ist die Mindestgüteanforderung "zufrieden stellender Zustand" nicht erfüllt.

Bewertung gemäß der UNECE-Norm FFV-58 (Stand: 12.11.2012): Nur in Klasse II sind eine "leicht nachlassende Frische" und "Farbfehler" zulässig, damit auch eine leichte Vergilbung. Darüber hinausgehende Vergilbungen sind nur im Rahmen der Toleranz der Klasse II zu 10 % bzw., wenn die Verzehrbarkeit beeinträchtigt ist, im Rahmen der Toleranzen für Verderb (1 % in der Klasse I, 2 % in der Klasse II) zulässig.

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Stand: 01.10.2013

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