Sind Frostspuren bei Spinat der Klasse II zugelassen?
Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil A, Stand: 01.10.2013): Spinat, der infolge von Frost ein Ablösen der Epidermis zeigt, ist in der Verzehrbarkeit beeinträchtigt und als „nicht gesund (physiologischer Mangel)“ zu bewerten. Spinat, dessen Blätter infolge von Frost rötlich verfärbt sind, ist zulässig, sofern die Verzehrbarkeit nicht beeinträchtigt ist.
Bewertung gemäß der UNECE-Norm FFV-58 (Stand: 12.11.2012): Spinat, der infolge von Frost ein Ablösen der Epidermis zeigt, ist in der Verzehrbarkeit beeinträchtigt und als „nicht gesund (physiologischer Mangel)“ zu bewerten. Spinat, dessen Blätter infolge von Frost rötlich verfärbt sind, ist bei leichten Farbfehlern in Klasse I und bei Farbfehlern in Klasse II zulässig. Darüber hinausgehende Verfärbungen sind nur im Rahmen der Toleranz der Klasse II zu 10 % zulässig, sofern die Verzehrbarkeit nicht beeinträchtigt ist.
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Stand: 01.10.2013
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 223
50168 Bonn