Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Blumenkohl weist manchmal Strunkrisse auf, die bei der späteren Vermarktung in Fäulnis übergehen können. Wie sind diese Risse zu beurteilen, solange das Produkt noch gesund ist?

Bei Rissen im Strunk von Blumenkohl handelt es sich um einen physiologischen Entwicklungsfehler, aber nicht um eine Überentwicklung.

Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil A, Stand: 01.10.2013): Entwicklungsfehler wie Risse im Strunk sind kein Mangel, sofern im Inneren der Risse das Gewebe gesund und nicht verfärbt, also verzehrbar ist. Sofern das Gewebe geschädigt ist, ist die Ware als "nicht gesund" zu beurteilen.

Bewertung gemäß der UNECE-Norm FFV-11 (Stand: 25.02.2011): Entwicklungsfehler wie Risse im Strunk sind nur in Klasse II zugelassen, sofern im Inneren der Risse das Gewebe gesund und nicht verfärbt, also verzehrbar ist. Sofern das Gewebe geschädigt ist, ist die Ware als "nicht gesund" zu beurteilen.

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Stand: 01.10.2013

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
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