Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Bei Prinzessbohnen sind oft die oberen und unteren Spitzen abgeschnitten. Gilt diese Aufmachung als küchenfertig?

Prinzessbohnen mit beidseitig abgeschnittenen Enden werden als "küchenfertig vorbereitete Erzeugnisse" in Fertigpackungen aus verschiedenen Ursprungsländern angeboten.

Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil A, Stand: 01.10.2013): Die Erzeugnisse erfüllen die Mindesteigenschaft "ganz" nicht. Gemäß Artikel 4 (1) d) der VO (EU) 543/2011 sind Erzeugnisse, die so geschnitten oder zerlegt wurden, dass sie "verzehrfertig" oder "küchenfertig vorbereitet" sind von der "Verpflichtung zur Einhaltung der Vermarktungsnormen ausgenommen".

Bewertung gemäß der UNECE-Norm FFV-06 (Stand: 25.02.2011): Die Erzeugnisse genügen nicht den Vorschriften der UNECE-Norm.

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Stand: 01.10.2013

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 223
50168 Bonn