Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Wie ist anhaftendes Beetmaterial bei Kulturchampignons zu bewerten?

Kulturchampignons, die bei der Ernte nicht abgeschnitten, sondern mit Fuß abgedreht werden, haftet am Fuß auf jeden Fall Beetmaterial an. Auch bei Kulturchampignons, deren Fuß abgeschnitten wird, kann es am Hut zu Verschmutzungen durch Beetmaterial kommen. Die Normungsgremien haben darauf verzichtet, zulässige Prozentsätze für loses oder anhaftendes Beetmaterial festzulegen. Es ist sehr schwer, anhaftende und lose Beetmaterialmenge von den Champignons zu separieren und anschließend zu wiegen, um den Prozentsatz korrekt zu ermitteln.

Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil A, Stand: 01.10.2013): Die Mindestqualität "sauber, praktisch frei von sichtbaren Fremdstoffen" ist auch von Kulturchampignons – mit oder ohne Fuß – einzuhalten. Gemäß der Auslegung des Arbeitskreises sind produkttypische Spuren von Erde oder Beetmaterial zulässig.

Bewertung gemäß der UNECE-Norm FFV-24 (Stand: 12.11.2012): Für die in den einzelnen Klassen zulässigen Mengen an anhaftendem Beetmaterial kann neben dem Text Bildmaterial herangezogen werden.
Abgeschnittene Champignons:

  • Klasse Extra: "praktisch frei von Beetmaterial": ein kaum ins Auge fallendes Stückchen von Beetmaterial darf einem Pilz anhaften. (siehe Bild)

  • Klasse I: "leichte Spuren von Beetmaterial": mehrere kleine Stückchen von Beetmaterial dürfen einem Pilz anhaften. (siehe Bild)

  • Klasse II: "Spuren von Beetmaterial": es dürfen mehr und etwas größere Stückchen von Beetmaterial als in der Klasse I zulässig am Pilz anhaften. (siehe Bild)

Nicht abgeschnittene Champignons:

  • Alle Klassen: die Champignons können zusätzlich "am Fuß etwas Beetmaterial aufweisen", d. h. dem Fuß eines Pilzes darf Beetmaterial anhaften, das sich nicht abschütteln lässt.

Kulturchampignons - Beetmaterial  (PDF, 91 KB, Nicht barrierefrei)

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Stand: 01.10.2013

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