Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Ist es zulässig, gewaschenen Feldsalat mit/ohne Wurzeln als "küchenfertig" zu kennzeichnen und die Angabe des Ursprungslandes zu unterlassen?

Nein, denn Feldsalat, der nach der Ernte nur gewaschen wurde, unterliegt der allgemeinen Vermarktungsnorm und muss mit dem Ursprungsland gekennzeichnet sein. Die Ausnahme für "küchenfertig vorbereitete" oder "verzehrfertige" Erzeugnisse gemäß Artikel 5 (1) b) xvii) der VO (EU) 2023/2429 kommt hier nicht zum Tragen, da der Feldsalat keiner "Zubereitung unterzogen wurden, die über das in der geltenden spezifischen UNECE- Norm angegebene Zuschneiden hinausgeht“ und "nicht so geschnitten oder zerlegt wurde, dass er "verzehrfertig" oder "küchenfertig vorbereitet" wäre". Der Ernteschnitt sowie das Putzen und/oder Waschen nach der Ernte stellt keine Aufbereitungsform dar, die das Erzeugnis küchenfertig vorbereitet oder verzehrfertig macht.