Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Sind Bittergurken der UNECE-Vermarktungsnorm für Gurken zuzuordnen?

Bei Bittergurken handelt es sich um Gurkengewächse der Art Momordica charantia.

Die grünen Früchte sind 10-25 cm lang und 5-8 cm dick, spindelförmig und ähneln einer spitz zulaufenden Gurke. Eine Verwechslung mit Gurke oder Zucchini kann allerdings ausgeschlossen werden, da die Früchte der Bittergurke etwa zehn längliche Kammlinien und dazwischen weiche, mehr oder weniger stachelige Auswüchse aufweisen, die der Oberfläche ein gefurchtes, stachelwarziges Aussehen geben. Es sind aber auch Sorten mit hellgrüner, glatter Schale im Handel. Die Früchte werden unreif geerntet und gehandelt, da sie in diesem Stadium am wenigsten bitter sind und vollreife Früchte aufplatzen bzw. ein schwammiges Fruchtfleisch haben. Bittergurken werden gelegentlich aus Asien – hauptsächlich Thailand – eingeführt.

Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) 2023/2429 Anhang I – Teil A, Stand: 03.11.2023): Bittergurken unterliegen dem KN-Code 0709 99 90 60 0 und damit gemäß Anhang I Teil IX der VO (EU) Nr. 1308/2013 der allgemeinen Vermarktungsnorm.

Bewertung gemäß der UNECE-Norm: Bittergurken fallen aufgrund ihrer botanischen Zugehörigkeit weder unter die UNECE-Norm für Gurken (FFV-15, Stand 20.12.2023) noch unter die UNECE-Norm für Melonen (FFV-23, Stand: 15.03.2024).