Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Gilt Suppengemüse als "küchenfertig geschnittene" Ware und ist damit weder nach UNECE-Norm noch nach allgemeiner Vermarktungsnorm zu kontrollieren?

Suppengemüse besteht aus Wurzelgemüsen (Möhren, Knollensellerie etc.), Porree/Lauch und ggf. Petersilie und/oder Selleriegrün. Große Wurzeln/Knollen (z. B. Knollensellerie) oder Stangen (z. B. Porree/Lauch) sind meist als Teilstück im Suppengemüse enthalten. Dieses Produkt wird in seiner Gesamtheit von den deutschen Kontrolldiensten als "küchenfertig geschnitten" betrachtet und unterliegt damit laut Artikel 5 Absatz (1) b) xvii) der Verordnung (EU) 2023/2429 nicht der allgemeinen Vermarktungsnorm. Es ist jedoch seit dem 01.01.2025 eine Kennzeichnung mit dem Ursprungsland ist erforderlich.