Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Müssen Wildpilze wie Pfifferlinge mit der Ursprungsangabe versehen sein?

Nach Anhang I Teil IX der VO (EU) Nr. 1308/2013 fallen die Pilze des KN-Codes 070959 unter den Sektor Obst und Gemüse. Da wild gesammelte Pilze jedoch gemäß Artikel 4 Abs. 6 der VO (EU) Nr. 543/2011 nicht der allgemeinen Vermarktungsnorm unterliegen, brauchen sie auch nicht mit dem Ursprungsland gekennzeichnet zu werden. Hier gilt die Grundregel, dass das Spezialrecht das allgemeine Recht bricht!

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Stand: 04.09.2013

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