Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Wie sind Salatgurken zu beurteilen, an denen die Blüte noch anhaftet?

Zur Vermeidung von Fäulnis wird empfohlen, die Blütenreste von Hand zu entfernen, denn bei feuchter und längerer Lagerung oder ungünstiger Witterung neigen Gurken mit anhaftenden Blüten leicht zu Fäulnis.

Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil A, Stand: 01.10.2013): Gurken müssen sauber, d. h. praktisch frei von sichtbaren Fremdstoffen sein. Gurken mit anhaftenden Blütenresten sind als "praktisch frei von Fremdstoffen" einzustufen. Blütenreste sind damit zulässig, sofern weder die Gurken noch die Blütenreste Anzeichen von Fäulnis zeigen.

Bewertung gemäß der UNECE-Norm FFV-15 (Stand 23.03.2011): Gurken müssen sauber, d. h. praktisch frei von sichtbaren Fremdstoffen sein. Gurken mit anhaftenden Blütenresten sind als "praktisch frei von Fremdstoffen" einzustufen. Blütenreste sind damit zulässig, sofern weder die Gurken noch die Blütenreste Anzeichen von Fäulnis zeigen.

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Stand: 01.10.2013

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