Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Ist bei Mini-Gurken eine Stiellänge bis zu 6 cm Länge zulässig?

Gurken werden bei der Ernte abgeschnitten. Die Stiellänge ist kein Qualitätskriterium.

Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil A, Stand: 01.10.2013): Die allgemeine Vermarktungsnorm enthält keine Vorschrift zur Mindest- bzw. Höchstlänge des Stiels. Die Stiellänge kann nicht beanstandet werden.

Bewertung gemäß der UNECE-Norm FFV-15 (Stand 23.03.2011): Die UNECE-Norm enthält keine Vorschrift zur Mindest- bzw. Höchstlänge des Stiels. Die Stiellänge kann nicht beanstandet werden.

Impressum

Stand: 01.10.2013

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 223
50168 Bonn