Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

In welchem Ausmaß sind Strunkrisse bei Kopfkohl zulässig – nach der allgemeinen Vermarktungsnorm bzw. nach der UNECE-Norm FFV-09?

Nach der Auslegung des Arbeitskreises Qualitätskontrolle bei Obst, Gemüse und Speisekartoffeln zur allgemeinen Vermarktungsnorm darf bei Kopfkohl der Strunk gerissen sein, sofern das Gewebe sauber und gesund ist und der Riss nicht über den Strunk hinausgeht. Eine entsprechende Auslegung ist auch nach der UNECE-Norm (FFV-09, Stand: 12.11.2012) zulässig.

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Stand: 01.10.2013

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