Ist es zulässig, bei Gemüsepaprika die Größe ausschließlich mit Großbuchstaben (z. B. G oder GG) zu kennzeichnen?
Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm VO (EU) 2023/2429 Anhang I, Teil B – Teil 8 (Stand: 03.11.2023): Die Kennzeichnung der Größe hat durch die Angabe des Mindest- und des Höchstdurchmessers bzw. des Mindest- und Höchstgewichts zu erfolgen. Die zusätzliche Angabe eines Größencodes ist möglich.