Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Ist es zulässig, bei Gemüsepaprika die Größe ausschließlich mit Großbuchstaben (z. B. G oder GG) zu kennzeichnen?

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I, Teil B – Teil 8 (Stand: 11.03.2014): ): Die Kennzeichnung der Größe hat durch die Angabe des Mindest- und des Höchstdurchmessers bzw. des Mindest- und Höchstgewichts zu erfolgen. Die zusätzliche Angabe eines Größencodes ist möglich.

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Stand: 11.03.2014

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 223
50168 Bonn