Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Können Salatherzen von Romana-Salat, als "küchenfertig" angesehen werden, wenn sie sauber geputzt und gewaschen angeboten werden?

Bewertung gemäß der speziellen Vermarktungsnorm für Salate (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil B – Teil 4, Stand 22.06.2011): Romana-Salat fällt unter die spezielle Vermarktungsnorm. Salatherzen erfüllen jedoch nicht Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d) der VO (EU) Nr. 543/2011, wonach "Erzeugnisse, die so geschnitten oder zerlegt wurden, dass sie "verzehrfertig" oder "küchenfertig" vorbereitet sind", von der Einhaltung der Vermarktungsnorm ausgenommen sind. Bei Salatherzen werden nur Umblätter entfernt, es handelt sich also nicht um geschnittene oder zerlegte Produkte. Salatherzen erfüllen also nicht die Bedingung für "küchenfertig vorbereitete" Erzeugnisse.

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Stand: 27.03.2012

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