Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Fallen Blattsalate, die im frühen Stadium als Einzelblätter geschnitten werden, unter die allgemeine Vermarktungsnorm?

Bewertung gemäß der speziellen Vermarktungsnorm für Salate (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil B – Teil 4, Stand 22.06.2011): Blattsalate, die als Einzelblätter geschnitten werden, unterliegen gemäß Begriffsbestimmung nicht der Vermarktungsnorm für Salate.

Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011, Stand: 01.10.2013): Einzelblätter der kopfbildenden Lactuca-Arten, der Blattsalate aus den Lactuca-Arten, der Endivienarten und anderer Gemüsearten unterliegen der allgemeinen Vermarktungsnorm.

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Stand: 01.10.2013

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Referat 223
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