Fallen Blattsalate, die im frühen Stadium als Einzelblätter geschnitten werden, unter die allgemeine Vermarktungsnorm?
Bewertung gemäß der speziellen Vermarktungsnorm für Salate (VO (EU) 2023/2429 Anhang I Teil B – Teil 4, Stand 03.11.2023): Blattsalate, die als Einzelblätter geschnitten werden, unterliegen gemäß Begriffsbestimmung nicht der Vermarktungsnorm für Salate.
Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) 2023/2429, Stand: 03.11.2023): Einzelblätter der kopfbildenden Lactuca-Arten, der Blattsalate aus den Lactuca-Arten, der Endivienarten und anderer Gemüsearten unterliegen der allgemeinen Vermarktungsnorm.