Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Wie ist "Holzigkeit" bei Spargel zu beurteilen?

Unter beginnender Verholzung ist eine faserige Veränderung der Gewebestruktur zu verstehen. Für die praktische Kontrolle kann nur auf die herkömmliche Methode, d. h. Schneiden und „Fingernagelprobe“ verwiesen werden.

Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil A, Stand: 01.10.2013): Spargel muss in zufrieden stellendem Zustand sein, d. h. ohne Mehrabfall verzehrbar sein. Spargel aller Farbgruppen darf im unteren Stangenteil auf etwa 1/3 seiner Länge leicht holzig sein, sofern die verholzten Teile der Stange durch das normale Schälen und Putzen entfernt werden können. Stangen mit darüber hinaus gehender Verholzung sind in der Verzehrbarkeit beeinträchtigt und sind nur im Rahmen der Toleranz für Verderb zu 2 % zulässig.

Bewertung gemäß der UNECE-Norm FFV-04 (Stand: 25.02.2011):

Klasse I: Weißer Spargel darf keine Verholzung aufweisen. Violetter Spargel, violett-grüner Spargel und Grünspargel dürfen im unteren Stangenteil, d. h. auf etwa 1/4 der Länge leicht verholzt sein, sofern sich die leichte Verholzung durch das „normale“ Schälen entfernen lässt.

Klasse II: Spargel aller Farbgruppen darf im unteren Stangenteil auf etwa 1/3 seiner Länge leicht holzig sein, sofern die verholzten Teile der Stange durch das normale Schälen und Putzen entfernt werden können. Stangen mit darüber hinaus gehender Verholzung sind in der Verzehrbarkeit beeinträchtigt und sind nur im Rahmen der Toleranz für Verderb zu 1 % in der Klasse I und zu 2 % in der Klasse II zulässig.

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Stand: 01.10.2013

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