Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Dürfen Schuppenblättchen, z. B. weil diese mit Rost besetzt sind, entfernt werden?

Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil A, Stand: 01.10.2013): Spargel muss ganz sein. Schuppenblättchen dürfen entfernt werden, sofern dadurch die Stange nicht beschädigt wird. Ein teilweises Schälen oder "Anschälen" der Stange ist jedoch nicht zulässig.

Bewertung gemäß der UNECE-Norm FFV-04 (Stand: 25.02.2011): Spargel muss ganz sein. Schuppenblättchen dürfen entfernt werden, sofern dadurch die Stange nicht beschädigt wird. Ein teilweises Schälen oder "Anschälen" der Stange ist jedoch nicht zulässig.

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Stand: 01.10.2013

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Referat 223
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