Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Wie sind Tomaten mit gekeimten Samen im Inneren der Früchte zu bewerten?

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil B – Teil 10, Stand: 11.03.2014): Tomaten mit beginnender bzw. fortgeschrittener Keimung ihrer Samen (siehe Bild) sind zu weit entwickelt und damit nicht mehr in einem zufrieden stellenden Zustand. Die Früchte sind zum Verzehr nicht geeignet und damit nur im Rahmen der Toleranzen für Verderb (1 % in der Klasse I bzw. 2 % in der Klasse II) zulässig.

Tomaten - gekeimte Samen  (PDF, 138 KB, Nicht barrierefrei)

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Stand: 11.03.2014

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