Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Welche Mindestfärbung müssen Tomaten erreicht haben? Gilt während des ganzen Jahres die gleiche Mindestfärbung?

Tomaten reifen, eine entsprechende Entwicklung bei der Ernte sowie Temperaturführung bei der Lagerung vorausgesetzt, nach. Die OECD-Erläuterungsbroschüre für Tomaten, Ausgabe 2002 führt zur Reife von Tomaten allgemein aus:

"Entwicklung: die Tomaten müssen entsprechend der sortentypischen Merkmale und der Anbaubedingungen genügend entwickelt sein. Auf jedem Fall müssen sie ein normales Entwicklungsstadium erreicht haben, welches einen zufrieden stellenden Reifeprozess ermöglicht.
Reife: bei der Ernte müssen die Früchte eine physiologische Reife erreicht haben, welche die Fortsetzung der Reife während Transport und Vermarktung und das Erreichen der sortentypischen Farbe gewährleistet."

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil B – Teil 10, Stand: 11.03.2014): Früchte, deren Plazenta ein stumpfgrünes Aussehen aufweist, sind ungenügend entwickelt und nur im Rahmen der Toleranzen für Verderb (1 % in der Klasse I bzw. 2 % in der Klasse II) zulässig.

Ein ausreichender Entwicklungszustand ist erreicht, wenn die Plazenta der Frucht eine glänzende, gelbliche Farbe angenommen hat. Bei Beginn der Reife hellt die Frucht außen im Blütenbereich sternförmig auf und die Wände der Fruchtkammern sind von außen leicht zu erkennen. Bei roten Tomatensorten empfiehlt die OECD-Erläuterungsbroschüre für Tomaten als Mindestfärbung die Stufe 2 auf dem OECD-Farbfächer für Tomaten.

Ein Unterschied zwischen Tomaten, die im Sommer oder Winter geerntet werden, wird ausdrücklich nicht gemacht.

Es gibt jedoch auch Sorten wie z. B. "Cœur de Bœuf", Kumato oder RAF, die im Stadium der Essreife/Mindestreife äußerlich grün sind, deren Fruchtfleisch jedoch orange bis hellrot ausgefärbt ist (siehe Bild). Diese Früchte sollten in diesem Zustand verzehrt werden, da sie bei weiter fortgeschrittener Reife mehlig werden.

Die Vermarktung grüner Früchte von roten Tomatensorten, welche die oben genannte Mindestfärbung nicht erfüllen, ist wegen der erhöhten Solaningehalte der Früchte problematisch. Es handelt es sich hierbei um nicht ausreichend entwickelte Früchte, die von minderer Qualität sind und den Mindestanforderungen nicht entsprechen. Partien mit solchen Früchten sind von der Vermarktung ausgeschlossen. In einer Partie sind diese Früchte nur im Rahmen der Toleranzen für Verderb (1 % in der Klasse I bzw. 2 % in der Klasse II) zulässig.

Tomaten - Mindestfärbung  (PDF, 106 KB, Nicht barrierefrei)

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Stand: 11.03.2014

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