Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Sind bei Tomaten der Klasse II pro Frucht mehrere Risse von höchstens 3 cm Länge zulässig?

Bewertung gemäß der EU-Vermarktungsnorm (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I Teil B – Teil 10, Stand: 11.03.2014): Tomaten der Klasse II können mehrere vernarbte Risse von höchstens 3 cm Länge aufweisen, wobei diese radial oder konzentrisch verlaufen können. Tiefgehende, offene Risse ohne jede Spur von Fäulnis sind als "nicht ganz" zu werten und können daher nur im Rahmen der Toleranzen (1 % in der Klasse I bzw. 10 % in der Klasse II) zugelassen werden.

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Stand: 11.03.2014

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