Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Ist der auf Wochenmärkten verwendete Begriff "hiesiges Erzeugnis" zulässig?

Nach den Vermarktungsnormen ist diese Kennzeichnung als alleinige Ursprungsbezeichnung unzulässig, da sie weder als Angabe des Ursprungslandes noch als eine eingrenzbare Angabe der Ursprungsregion zu werten ist. Als zusätzliche Angabe zu Werbezwecken ist die Angabe zulässig.

Impressum

BLE, Vermarktungsnormen und Konformitätskontrollen, 53168 Bonn, Stand: 01.09.2020