Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Müssen Wildpilze wie Pfifferlinge mit der Ursprungsangabe versehen sein?

Nach Anhang I Teil IX der VO (EU) Nr. 1308/2013 (Stand: 13.12.2017) fallen die Pilze des KN-Codes 070959 unter den Sektor Obst und Gemüse. Da wild gesammelte Pilze jedoch gemäß Artikel 4 Abs. 6 der DVO (EU) Nr. 543/2011 (Stand: 19.03.2019) nicht der allgemeinen Vermarktungsnorm unterliegen, brauchen sie auch nicht mit dem Ursprungsland gekennzeichnet zu werden. – Dies gilt für alle Erzeugnisse, die keiner EU-Vermarktungsnorm unterliegen.

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BLE, Vermarktungsnormen und Konformitätskontrollen, 53168 Bonn, Stand: 01.09.2020