Sind Abkürzungen bei Ursprungsangaben zulässig?
Als Beispiel zur Frage war angeführt, "RSA" oder "Cape" als Ersatz für die Ursprungsangabe "Südafrika".
In den Vermarktungsnormen gemäß Anhang I Teile A und B der VO (EU) 2023/2429 (Stand: 03.11.2023) ist festgelegt, dass das Ursprungsland als vollständiger Name oder als allgemein gebräuchlicher Name anzugeben ist. Abkürzungen sind nur im Fall der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erlaubt. Die Verwendung von Marken, internationalen Autokennzeichen oder andere Abkürzungen ist daher als Ursprungsangabe nicht zulässig.
Dies gilt auch für Erzeugnisse, die nur der Pflicht zur Angabe des Ursprungslandes unterliegen.