Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Muss im Lieferschein die Klasse nach UNECE-Norm angegeben werden?

Gemäß Artikel 6 Abs. 4 der VO (EU) 2023/2429 (Stand: 03.11.2023) muss bei Erzeugnissen, die einer speziellen Vermarktungsnorm unterliegen, die Klasse auf dem Lieferschein angegeben werden. Für nach UNECE-Normen aufbereitete Erzeugnisse, die eigentlich der allgemeinen Vermarktungsnorm unterliegen, ist dies nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert, um die Zuordnung der Partie zu erleichtern.