Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Muss im Lieferschein die Klasse nach UNECE-Norm angegeben werden?

Gemäß Artikel 5 Abs. 4 der DVO (EU) Nr. 543/2011 (Stand: 19.03.2019) muss bei Erzeugnissen, die einer speziellen Vermarktungsnorm unterliegen, die Klasse auf dem Lieferschein angegeben werden. Für nach UNECE-Normen aufbereitete Erzeugnisse, die eigentlich der allgemeinen Vermarktungsnorm unterliegen, ist dies nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert, um die Zuordnung der Partie zu erleichtern.

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BLE, Vermarktungsnormen und Konformitätskontrollen, 53168 Bonn, Stand: 01.09.2020