Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Ist es zulässig, den Begriff "Herkunftsland" statt "Ursprungsland" zu verwenden?

In den EU-Vermarktungsnormen gemäß Anhang I Teile A und B der DVO (EU) Nr. 543/2011 (Stand: 19.03.2019) wird die Angabe des Ursprungslandes gefordert. Der Begriff "Herkunftsland" wird von Verbrauchern und Händlern häufig synonym für "Ursprungsland" verwendet. Nach dem Zollrecht wird zwischen Herkunftsland (Einkaufsland) und Ursprungsland (Ernteland) unterschieden. Es ist daher empfehlenswert, den in der Verordnung vorgeschriebenen Begriff "Ursprungsland" oder "Ursprung: …" zu verwenden.

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BLE, Vermarktungsnormen und Konformitätskontrollen, 53168 Bonn, Stand: 01.09.2020