Kann Obst und Gemüse im Einzelhandel als "zur Verarbeitung bestimmt" vermarktet werden?
Ja. Seit dem 01.01.2025 gilt, dass Obst und Gemüse im Einzelhandel die Vermarktungsnormen nicht einhalten muss, wenn es "für den persönlichen Bedarf der Verbraucher angeboten [wird] und zur Verarbeitung durch den Verbraucher" bestimmt ist. In diesem Fall müssen die Erzeugnisse entsprechend gekennzeichnet sein. Diese Ausnahme gilt auch für Erzeugnisse, die einer speziellen Vermarktungsnorm unterliegen.