Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Können Navelinas als "Saftorangen" gekennzeichnet verkauft werden?

Der Begriff "Saftorangen" ist in den Vermarktungsnormen nicht definiert. In der Fachliteratur und im Handel wird er verwendet, um für die Saftgewinnung geeignete Sorten zu bezeichnen.

Wenn es sich um Sorten handelt wie die Valencia-Gruppe, Pera oder Salustiana, ist die Verwendung dieses Begriffs zutreffend. Bei kleinkalibrigen Navelorangen, bei denen man oft erst auf den zweiten Blick den Nabel erkennt, ist der Begriff "Saftorangen" allerdings Betrug am Verbraucher, da bei Navels die Saftausbeute äußerst gering ist. Außerdem wird der Saft von Navels aufgrund seines Gehaltes an Limoninglucosid, das unter Sonnenlicht zu Limonin zerfällt, nach kurzer Stehzeit bitter. Insofern, ist die Kennzeichnung "Saftorangen" bei (kleinkalibrigen) Orangen der Navel-Gruppe als irreführend zu beanstanden. Als Rechtsgrundlage kann im Einzelhandel Artikel 6 Abs. 1 der DVO (EU) Nr. 543/2011 (Stand: 19.03.2019) dienen.

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BLE, Vermarktungsnormen und Konformitätskontrollen, 53168 Bonn, Stand: 01.09.2020