Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Sind Ursprungsangaben auf Aufklebern an den Früchten ein Beweismittel für deren Ursprung?

Die Aufkleber auf den Früchten sind ein Beweismittel für den Ursprung der Ware, wenn mehrere Erzeugnisse im Packstück mit entsprechenden Aufklebern versehen sind und auf den Packstücken oder am Regal die Ursprungsangabe fehlt oder eine andere Angabe gemacht wird. Zusätzlich sind jedoch die Geschäftsunterlagen (Eingangsbücher, Rechnungen, Lieferscheine, usw.) zu prüfen. Außerdem sind gemäß § 5 Absätze 2 und 3 des Handelsklassengesetzes (Stand: 16.01.2016) entsprechende Auskünfte vom Besitzer der Ware einzuholen.

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BLE, Vermarktungsnormen und Konformitätskontrollen, 53168 Bonn, Stand: 01.09.2020