Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Wann ist die Abstufung in eine niedrigere Klasse möglich?

Eine Abstufung ist immer dann möglich, wenn die kontrollierte Ware nicht den Kriterien der angegebenen Klasse nach der speziellen Vermarktungsnorm oder der UNECE-Norm entspricht, jedoch einer niedrigeren Klasse.

Ferner kann eine Abstufung sinnvoll sein, wenn die Ware nicht den Anforderungen hinsichtlich der Größensortierung für die Klasse I entspricht, aber der vereinfachten Größensortierung in der Klasse II genügen würde. Analog dazu kann bei Früchten mit ungleichmäßiger Färbung verfahren werden.

In den genannten Fällen kann die Abstufung dazu genutzt werden, die Partie normgerecht herzurichten. Eine Abstufung kann zur Aufhebung einer Beanstandung dienen, sie kann aber auch jederzeit von dem Besitzer der Ware vorgenommen werden, wenn dadurch die Erzeugnisse normgerecht werden.

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BLE, Vermarktungsnormen und Konformitätskontrollen, 53168 Bonn, Stand: 01.09.2020