Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Wie sind Entwicklung und Zustand bei Obst und Gemüse zu beurteilen?

In den Vermarktungsnormen wird gefordert: "Entwicklung und Zustand müssen so sein, dass das Erzeugnis in zufrieden stellendem Zustand am Bestimmungsort ankommt".

Bei der Kontrolle wird nur der aktuelle Zustand, d. h. die aktuelle Beschaffenheit der Erzeugnisse bewertet. Die Kondition der Erzeugnisse und mögliche negative Einflüsse auf dem weiteren Handelsweg können lediglich bei der Gültigstellung der Konformitätsbescheinigung berücksichtigt werden. Eine Beanstandung wegen Nichterfüllung dieser Mindesteigenschaft ist daher nur dann möglich, wenn die Erzeugnisse Mängel aufweisen, die schon zum Zeitpunkt der Kontrolle ausschließen, dass die Erzeugnisse in zufrieden stellendem Zustand am Bestimmungsort ankommen.

Unterentwickelte Früchte weisen nicht ihre sortentypischen Merkmale wie Form, Größe, Färbung und Geschmack auf. Bei der Beurteilung muss weiterhin berücksichtigt werden, dass es im Obstbereich klimakterische (z. B. Äpfel) und nicht-klimakterische (z. B. Kirschen) Früchte gibt. Auch ein Apfel wird als klimakterische Frucht nur notreif, wenn der Entwicklungszustand ungenügend ist. Nicht-klimakterische Früchte bleiben ohne genügende Entwicklung immer unreif.

Überreife Früchte haben ihre sortentypische Struktur und ihren sortentypischen Geschmack verloren und weisen womöglich einen untypischen, gärigen Geschmack auf.

Zu weit entwickelte Erzeugnisse sind beispielsweise Fruchtgemüse mit entwickelten, verhärteten Samen, Gemüse mit strohigem, faserigem, schwammigem Fleisch.

Unterentwickelte Früchte, überreife Früchte oder zu weit entwickelte Erzeugnisse entsprechen nicht der Vermarktungsnorm und können nur im Rahmen der Verderbtoleranzen zugelassen werden.

Impressum

BLE, Vermarktungsnormen und Konformitätskontrollen, 53168 Bonn, Stand: 01.09.2020