Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Wie sind Verkaufspackungen, die von innen mit Kondenswasser beschlagen sind, zu bewerten?

In den Mindesteigenschaften aller Vermarktungsnormen wird gefordert "frei von anomaler äußerer Feuchtigkeit". Gleichzeitig erläutert die OECD "Diese Bestimmung bezieht sich auf übermäßige Feuchtigkeit, wie z. B. überständiges Wasser in einem Packstück, jedoch nicht auf Kondenswasser auf dem Erzeugnis nach Verlassen des Kühllagers oder des Kühlfahrzeugs."

Bei Verkaufspackungen mit Kondenswasserbildung besteht allerdings ein hohes Risiko, dass die Erzeugnisse in dieser Atmosphäre faulen und schimmeln. Um diese zu prüfen, müssen die Verkaufspackungen unbedingt geöffnet und ausgepackt werden. Liegen keine Mängel vor und wird eine Konformitätsbescheinigung ausgestellt, ist die Gültigkeit möglichst kurz zu stellen.

Impressum

BLE, Vermarktungsnormen und Konformitätskontrollen, 53168 Bonn, Stand: 01.09.2020