Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Wie sind Erzeugnisse zu beurteilen, die in sehr stark riechenden Verpackungsmaterialien angeboten werden?

Solange die Erzeugnisse (z. B. Äpfel, Zitrusfrüchte, Ananas) diesen Geruch nicht angenommen haben, also "frei (sind) von fremdem Geruch und oder Geschmack", ist eine Beanstandung nicht möglich.

Das Phänomen der stark riechenden Kartons ist bekannt. Aus der Kartonagenindustrie wird berichtet, dass die Verwendung von Altpapier bei der Kartonagenproduktion zur Geruchsbelästigung durch Phenole führen kann.

Wird die Verordnung über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (VO (EU) Nr. 1935/2004) bei der Produktion von Verpackungsmaterial eingehalten, werden Geruchsbelästigungen vermieden. Jeder in der Handelskette ist zur Einhaltung der genannten Verordnung verpflichtet. Werden bei der Kontrolle der Vermarktungsnormen stark riechende Verpackungsmaterialien festgestellt, kann der Händler auf seine Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit der genannten EU-Verordnung hingewiesen werden.

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BLE, Vermarktungsnormen und Konformitätskontrollen, 53168 Bonn, Stand: 01.09.2020