Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Fallen Früchte, die an Topfpflanzen hängend angeboten werden unter die Vermarktungsnormen?

Früchte oder Fruchtgemüse, die an Pflanzen hängend verkauft werden, fallen nicht unter die Norm. Sie können vor der Vermarktung nicht normgerecht aufbereitet werden.

Impressum

BLE, Vermarktungsnormen und Konformitätskontrollen, 53168 Bonn, Stand: 01.09.2020